Inspektion von Heizungsanlagen
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Steigender CO2- Ausstoß, steigende Luftverschmutzung und steigender Brennstoffpreise fordern jeden Heizungsbesitzer heraus, sich mit dem Thema Brennstoffeinsparung auseinanderzusetzen.
Aber auch der Gesetzgeber schreibt aus diesen Gründen ab 1.Jänner 2009 im § 34a der NÖ Bauordnung vor, dass Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung (lt. Typenschild) von mehr als 20kW, die älter als 15 Jahre sind, hinsichtlich ihrer Verluste und der Energieeffizienz, einer einmaligen Überprüfung durch befugte Fachleute zu unterziehen sind.

Bei der Heizungsanlage gibt es fünf typische Anlagenteile mit mehr oder weniger Verlustgrößen:
> den Heizkessel,
> die Regelung,
> die Wärmeverteilung,
> die Wärmeabgabe und
> die Warmwasserbereitung.

Was wird bei der einmaligen Überprüfung Ihrer Heizungsanlage beurteilt?
Bei der einmaligen Überprüfung, werden diese Anlagenteile gemäß der ÖNORM M 7510 -1 beurteilt und eventuelle Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich der Energieeffizienz und des Emissionsverhaltens vorgeschlagen. Auch wird der spezifische Endenergieverbrauch Ihres Gebäudes inklusive der Warmwasserbereitung ermittelt. All dies wird in einem Protokoll für die Einsichtnahme der Baubehörde festgehalten.

Die Inspektion der Heizungsanlage zeigt Maßnahmen zur Verbesserung unsere Luftqualität auf und entlastet, bei Einhaltung der Verbesserungsvorschläge, vor allem Ihr Haushaltsbudget!

Durch verschiedene Maßnahmen am Gebäude und an der Heizungsanlage sind Einsparungen bis 35% möglich.

Haben Sie Fragen über umweltgerechten Brennstoffeinsatz, richtige Heizkesselgröße und Betriebsart der Heizung, sonstiger Verbesserungen die zur Senkung des Energieverbrauches führen oder alternativer Wärmeerzeugung? - Wenden Sie sich an ihren Rauchfangkehrermeister, er hilft gerne.

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