• | sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird, |
• | Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht, |
• | Feuerungsanlagen einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie, so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht, |
• | eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind und |
• | sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben. |
Rauchfänge Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch-, Abgas - bzw. Entlüftungen. Lassen Sie fehlenden Verputz ergänzen und anliegende brennbare Bauteile (Holzbalken, bzw. Dachsparren) entfernen. Entfernen Sie brennbares Material vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen Sie offene Anschlussstellen DICHT durch Vermauerung oder wärmegedämmte Mauerkapseln. Benützte Rauch- und Abgasfänge im Unterdruck sind alle 10 Jahre, Rauch- und Abgasfänge im Überdruck alle 5 Jahre auf Dichtheit, unabhängig der bestehenden Kehrfristen, überprüfen zu lassen. Bitte denken Sie daran, dass aus dem Dachboden keine Rumpelkammer wird. | |
Feuerstätten (Öfen, Herde) Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen, brennbaren Materialien und Brennstofflagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (z.B. Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten Ist, bis zur gefahrlosen Beseitigung, in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren. Freiliegende Gasleitungen müssen gelb gekennzeichnet sein. Zentralheizungsfeuerstätte mit mehr als 11kW, sonstige Feuerstätten über 26kW Nennwärmeleistung sind alle zwei Jahre, über 50kW alle Jahre auf Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen. Prüfbericht aufbewahren! | |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Defekte Kabel von Elektrogeräten sind durch den Fachmann auszutauschen. Elektroheizgeräte müssen einen Abstand zu brennbarem Material haben, dürfen nicht abgedeckt werden und sind standsicher aufzustellen oder standsicher zu montieren. Überprüfen Sie monatlich Ihren Fehlerstromschutzschalter? | |
Blitzschutzanlagen Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher, dass die Blitzschläge gefahrlos abgeleitet werden. Deshalb werden Blitzschutzeinrichtungen optisch auf Mängel überprüft. Fernsehantennen und Satellitenschüsseln außerhalb der Dachhaut sind zu erden. Überprüfungsprotokolle aufbewahren! | |
Feuerlöscher In jedem Gebäude sollte zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Sind Löschgeräte vorhanden, sind diese ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und alle 2 Jahre von einer Fachfirma oder der Feuerwehr auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut, bzw. informieren Sie sich bei Ihrer Feuerwehr oder Ihrem Rauchfangkehrer. | |
Feuergefährliche Flüssigkeiten Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Motorrasenmäher nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten sind in eigenen Lagerräumen (Öllagerraum) aufzubewahren. Propangasflaschen und Gaskartuschen nicht unter Erdniveau aufzubewahren! | |
Haben Sie weitere Fragen zum Thema feuerpolizeiliche Beschau? Ihre Gemeinde und ihr Rauchfangkehrermeister helfen Ihnen sicher gerne weiter. |